Anmeldepflicht

 

Link: Anzeige der Tierhaltung

 

Nach dem Tierseuchengesetz für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, erhalten Sie eine Entschädigung  von der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz nur dann, wenn

1.     die Tiere bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz (FB 43), angemeldet sind:

Vordruck zur Meldung von Tieren

2.     die Tierhaltung bei dem Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft, NGP-Bienwald (FB 32) gemeldet ist:

Vordruck zur Meldung von Tieren / EquidenhaltungVordruck für die Betriebsnummer

3.     der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienenvölker) gemeldet und der jährliche Beitrag bezahlt wird

sowie

 

      4.     die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde

 

Zuständige Behörde:

Kreisverwaltung Germersheim
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
+49 (0) 72 74 - 53 0
kreisverwaltung@kreis-germersheim.de
einheitliche Behördennummer: 115 (Mo - Fr: 8 - 18 Uhr)